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Behandlung

Mehr Lebensqualität durch die richtige Unterstützung.

Was umfasst die ärztliche Behandlung?

Unter Behandlung versteht man die medizinische Diagnose und Therapie bei Krankheiten, Verletzungen und Beschwerden – vom Arztbesuch über Medikamente bis zur Physiotherapie.

Behandlungsleistungen

Arztbesuche, Zahnarztbehandlung, psychotherapeutische Sitzungen, notwendige Therapien. Die Behandlung ist die Grundlage, um Ihre Gesundheit wiederherzustellen oder Leiden zu lindern.

Wie trägt die Krankenkasse zur Behandlung bei?

Die GKV übernimmt die Kosten für alle medizinisch notwendigen Leistungen inklusive Therapien, Untersuchungen, Zahnbehandlungen und psychotherapeutische Maßnahmen.

Genehmigungspflichtige Behandlungen

Viele Leistungen sind erstattungsfähig – manchmal sind Zuzahlungen oder bestimmte Verfahren nur nach Genehmigung möglich. Die Zusammenarbeit zwischen Arzt und Krankenkasse ist dabei zentral.

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Häufige Probleme bei der Kostenübernahme

Manche Anträge auf bestimmte Behandlungen oder Medikamente werden erst abgelehnt oder nur teilweise genehmigt, häufig wegen:

Beispiele:

Manchmal verzögert dies Ihre Versorgung und belastet Sie unnötig.

Wie wir Ihnen helfen

Wir analysieren Ihren Fall, zeigen, welche Arzt- oder Therapieleistungen Ihnen zustehen, und erstellen passgenaue Schreiben für Ihre Kommunikation mit der Krankenkasse.

Dadurch erhalten Sie:

  • mehr Sicherheit bei Anträgen
  • bessere Argumente für die Übernahme
  • Unterstützung bei Widersprüchen
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Warum rechtzeitige Behandlung entscheidend ist

Je früher eine Erkrankung behandelt wird, desto besser sind meist die Heilungschancen. Verzögerungen können Komplikationen verursachen, weitere Krankheiten auslösen oder die Behandlung verteuern.

Beispiel:
Ein früher Besuch beim Zahnarzt bei Kariesbefall verhindert aufwendige Wurzelbehandlungen später.

Informieren Sie sich über Ihre Behandlungsmöglichkeiten – Ihr Wohlbefinden zählt.

Versicherungs-Terrier

Ihr erster Schritt

Prüfen Sie, welche Behandlungsleistung für Sie in Frage kommt. Nutzen Sie unseren kostenlosen Analyse-Service, um herauszufinden, wie hoch Ihre Chancen auf Kostenübernahme sind und in welchem Maße sich der Versicherungs-Terrier für Sie lohnt.

Behandlung – Häufige Fragen

Was tun, wenn meine Kasse eine Behandlung ablehnt?

Verlange eine schriftliche Begründung gemäß § 35 SGB X.

Wir helfen dir, sofort Widerspruch einzulegen und das medizinische Gutachten der Krankenkasse anzufordern, um die Entscheidung zu überprüfen.

Wie lange darf eine Genehmigung dauern?

Maximal drei Wochen, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes fünf Wochen (§ 13 Abs. 3a SGB V).

Danach gilt die beantragte Leistung als automatisch genehmigt – das nennt man Genehmigungsfiktion.

Kann ich mir den Arzt oder die Klinik frei aussuchen?

Ja, grundsätzlich hast du freie Arzt- und Krankenhauswahl.

Einschränkungen bestehen nur bei speziellen Versorgungsverträgen, Hausarztmodellen oder Selektivverträgen deiner Krankenkasse.

Was ist, wenn der Arzt eine neue Behandlung empfiehlt, die noch nicht im Katalog steht?

In solchen Fällen greift das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht automatisch.

Bei lebensbedrohlichen oder wertgleichen Erkrankungen kann die Kasse verpflichtet sein, die Kosten zu übernehmen – das ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG).

Übernimmt die Kasse alternative Heilmethoden?

Nur, wenn sie im Einzelfall als medizinisch notwendig gelten oder im Verzeichnis des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aufgeführt sind.

Wir prüfen, ob dein konkreter Fall die Voraussetzungen erfüllt.

Kann ich eine Zweitmeinung verlangen?

Ja – insbesondere bei geplanten Operationen.

Die Krankenkasse muss die Kosten für eine ärztliche Zweitmeinung übernehmen (§ 27b SGB V).

Was tun bei verspäteter Kostenübernahme?

Wenn die Kasse die gesetzliche Frist überschreitet, kannst du die Behandlung selbst veranlassen und Kostenerstattung verlangen (§ 13 Abs. 3a SGB V).

Wir helfen dir, den Erstattungsantrag rechtssicher zu formulieren.

Darf die Krankenkasse Behandlungen nachträglich streichen?

Nur mit klarer, schriftlicher Begründung.

Eine nachträgliche Rücknahme einer bewilligten Leistung ist nur bei Betrugsverdacht oder offensichtlichem Irrtum zulässig.

Wie gehe ich mit einer falschen Diagnose um?

Du hast ein Recht auf Akteneinsicht (§ 630g BGB) und eine ärztliche Stellungnahme.

Wir stellen dir ein passendes Musterschreiben zur Anforderung der Unterlagen bereit.

Was, wenn mein Arzt sagt, die Kasse wolle „nicht zahlen“?

Wir klären für dich, ob es sich um ein internes Abrechnungsproblem oder eine tatsächliche Leistungsverweigerung handelt.

Falls nötig, helfen wir dir, Druck auf die Kasse auszuüben und deine Ansprüche geltend zu machen.

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