Prävention schützt Sie davor, ernsthaft krank zu werden. Dazu zählen Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Gesundheitschecks, die Krankheiten früh erkennen oder sogar verhindern können.
Krebsvorsorge, Gesundheits-Check-ups, Raucherberatung. Prävention ist Ihre Chance, aktiv für Ihre Gesundheit zu sorgen – oft bevor Symptome auftreten oder Beschwerden entstehen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen viele Vorsorgeleistungen, darunter regelmäßige Untersuchungen und physiotherapeutische Maßnahmen. Voraussetzung ist meist eine ärztliche Empfehlung.
Einige Präventionsangebote wie spezielle Gesundheitskurse werden zusätzlich gefördert. Alles, was hilft Krankheiten frühzeitig zu erkennen oder sogar im Vorfeld zu verhindern, wird von den Kassen unterstützt. Manchmal ist auch eine Anmeldung im Voraus nötig.
Trotz gesetzlicher Regelungen lehnen manche Krankenkassen Vorsorgeleistungen oder Impfungen zunächst ab oder zahlen nur teilweise, weil:
Beispiele:
Das kann dazu führen, dass Sie auf Kosten sitzen bleiben oder Angebote nicht nutzen können.
Der Versicherungs-Terrier prüft Ihren individuellen Anspruch auf Präventionsleistungen und erstellt juristisch einwandfreie und verständliche Schreiben, mit denen Sie Ihre Kasse von der Notwendigkeit der Präventionsleistung überzeugen können.
Regelmäßige Vorsorge kann Krankheiten frühzeitig erkennen – oft bevor sie Beschwerden machen. Medizinisch verordnete Bewegung ist sogar in der Lage, Erkrankungen vollkommen zu verhindern oder mindestens zu bremsen. So sparen Sie Aufwand, Schmerzen und lange Behandlungen.
Beispiele:
Schützen Sie Ihre Gesundheit – dies ist der Schlüssel für mehr Lebensqualität.
Erkunden Sie, welche Vorsorgeuntersuchungen Sie nutzen können und sondieren Sie mit unserem kostenlosen Analyse-Chat, wie Ihre Chancen auf Unterstützung durch Ihre Krankenkasse stehen und in welchem Maße sich der Versicherungs-Terrier für Sie lohnt.
Welche präventiven Leistungen übernimmt meine Kasse automatisch?
Impfungen nach STIKO-Empfehlung, Gesundheits-Check-Ups ab 35 Jahren (alle drei Jahre) und Zahnvorsorge zweimal jährlich (§ 25 SGB V).
Diese Leistungen zählen zur Grundversorgung und werden ohne Eigenanteil übernommen.
Muss ich mich an präventive Maßnahmen halten, damit Leistungen übernommen werden?
Nein, du bist nicht verpflichtet, Präventionsmaßnahmen wahrzunehmen.
Allerdings kann eine unterlassene Vorsorge bei späteren Risikoabschätzungen oder Bonusprogrammen eine Rolle spielen.
Zahlt die Krankenkasse Fitness-Studio oder Gesundheitskurs?
Nein, reguläre Fitnessstudio-Beiträge werden nicht übernommen.
Gesundheitskurse nach § 20 SGB V – etwa Rückentraining, Stressbewältigung oder Ernährungskurse – werden dagegen bezuschusst, sofern sie zertifiziert sind.
Wie bekomme ich Zuschüsse für Gesundheitskurse?
Wähle einen Kurs aus dem „Zertifizierten Präventionsangebot“ deiner Krankenkasse.
In der Regel werden bis zu 80 % der Kurskosten, maximal 200 € pro Maßnahme, erstattet. Rechnung und Teilnahmebescheinigung einreichen genügt.
Was ist der Check-Up 35 und wer darf ihn nutzen?
Der Check-Up 35 ist ein umfassender Gesundheits-Check für Erwachsene ab 35 Jahren.
Alle drei Jahre hast du Anspruch auf diese Untersuchung – inklusive Blutdruck-, Cholesterin- und Urinkontrolle.
Darf die Kasse eine Vorsorgeleistung ablehnen?
Ja, wenn die Maßnahme nicht im Präventions- oder Früherkennungskatalog steht.
Wir prüfen für dich, ob eine medizinische Indikation bestand und ein Widerspruch sinnvoll ist.
Zahlt die Kasse Mental-Health-Prävention (z. B. Stress-Seminar)?
Nicht standardmäßig. Eine Kostenübernahme ist nur möglich, wenn der Kurs im Präventionskatalog gelistet oder ärztlich verordnet ist.
Einige Krankenkassen bieten hierfür jedoch freiwillige Zuschüsse.
Was tun, wenn ich Kosten für eine Impfberatung bekommen habe?
Eine Impfberatung ist Teil der Gesundheitsaufklärung und wird normalerweise übernommen.
Reiche deine Quittung ein und fordere ggf. eine rückwirkende Kostenübernahme an.
Kann ich Kosten für freiwillige Vorsorgeuntersuchungen zurückfordern?
Nein, nur gesetzlich vorgesehene Vorsorgeleistungen können erstattet werden.
Eine Rückforderung ist nur möglich, wenn die Kasse eine reguläre Maßnahme zu Unrecht verweigert hat.
Muss ich eine Zuzahlung bei Präventionskursen leisten?
Nein – Präventions- und Früherkennungsmaßnahmen sind grundsätzlich zuzahlungsfrei.
Es kann jedoch vorkommen, dass du den Betrag zunächst vorstreckst und anschließend die Erstattung beantragst.