Bei akuten Erkrankungen, Verletzungen oder geplanten Operationen ist oft eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich. Dort stehen umfassende medizinische und pflegerische Leistungen rund um die Uhr bereit.
Unfallversorgung, Operationen, intensive Überwachung.
Das Krankenhaus bietet fachärztliche Diagnostik, Behandlung und Nachsorge in einem sicheren Umfeld.
Die GKV zahlt die Kosten für medizinisch notwendige stationäre oder teilstationäre Aufenthalte, inklusive Operationen, Untersuchungen und Pflege.
Auch Fahrtkosten zum Krankenhaus und Nachsorgeleistungen können übernommen werden.
Eine Einweisung durch den Arzt sowie eine vorherige Absprache mit der Krankenkasse sind oft Voraussetzung.
Versicherte stehen manchmal vor Problemen wie:
Beispiele:
Das kann den Aufenthalt und die Heilung unnötig erschweren.
Wir analysieren Ihren Fall, zeigen, welche Krankenhausleistungen Ihnen zustehen, und erstellen passgenaue Schreiben für Ihre Kommunikation mit der Krankenkasse.
Eine rechtzeitige und gut abgesicherte Behandlung im Krankenhaus beschleunigt Ihre Genesung und schützt Sie vor finanziellen Überraschungen.
Beispiel:
Eine planbare Knieoperation mit allen Kostenübernahmen vermeidet spätere Komplikationen
und hohe Nachzahlungen.
Bereiten Sie Ihren Klinikaufenthalt optimal vor – für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden.
Prüfen Sie, welche Krankenhausleistungen für Sie in Frage kommen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Analyse-Service, um herauszufinden, wie hoch Ihre Chancen auf Kostenübernahme sind und in welchem Maße sich der Versicherungs-Terrier für Sie lohnt.
Muss ich jede Klinik akzeptieren, die meine Kasse vorgibt?
Nein. Du hast freie Krankenhauswahl (§ 39 SGB V).
Die Krankenkasse darf dich nur dann einschränken, wenn durch deine Wahl erheblich höhere Kosten entstehen – und sie muss das schriftlich begründen.
Kann ich mir ein Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung erstatten lassen?
Nur, wenn du eine Zusatzversicherung hast oder die Krankenkasse im Einzelfall zustimmt.
Wir prüfen, ob in deinem Fall ein Anspruch aus medizinischer Notwendigkeit bestehen könnte.
Was tun, wenn das Krankenhaus Leistungen verweigert, die medizinisch nötig sind?
Lass dir die Ablehnung schriftlich bestätigen.
Die Krankenkasse ist zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn die Behandlung ausreichend, zweckmäßig und notwendig ist (§ 12 SGB V).
Wer zahlt, wenn ich wegen Überlastung in eine Privatklinik ausweichen musste?
Auch hier gilt: medizinische Notwendigkeit vor Vertragstreue.
Wenn du nachweisen kannst, dass kein zugelassenes Krankenhaus Kapazitäten hatte, darf die Kasse die Erstattung nicht pauschal verweigern.
Darf die Krankenkasse mich nach Hause schicken, obwohl der Arzt weitere Tage empfiehlt?
Nein. Nur das Krankenhaus darf über Entlassung oder Weiterbehandlung entscheiden.
Die Krankenkasse darf medizinische Entscheidungen nicht übergehen oder eigenmächtig anordnen.
Wie bekomme ich Fahrtkosten zum Krankenhaus erstattet?
Für stationäre Aufnahmen werden Fahrtkosten automatisch übernommen.
Bei ambulanten Behandlungen ist eine ärztliche Verordnung erforderlich (§ 60 SGB V).
Was passiert bei Fehlbehandlung oder Hygienemängeln?
Du kannst Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend machen.
Wir helfen dir, Gutachten anzufordern und Ansprüche rechtssicher zu formulieren.
Muss ich die Krankenhaus-Zuzahlung von 10 € pro Tag leisten?
Ja, aber nur für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.
Danach bist du von weiteren Zuzahlungen befreit.
Kann ich mir ein bestimmtes Krankenhaus aussuchen, auch außerhalb meines Bundeslands?
Ja. Du darfst deutschlandweit jedes zugelassene Krankenhaus wählen.
Die Kasse darf den Ort deiner Behandlung nicht einschränken, solange die Einrichtung zugelassen ist.
Was, wenn meine Krankenkasse eine Operation nicht genehmigt?
Wir prüfen den Bescheid und legen Widerspruch ein.
Dabei sorgen wir dafür, dass alle medizinischen Gutachten berücksichtigt werden – für faire und rechtmäßige Entscheidungen.