Hilfsmittel sind technische oder andere Geräte, die die Heilung unterstützen, Einschränkungen ausgleichen oder verhindern sollen, dass eine Behinderung entsteht. Das Spektrum reicht von Hörgeräten über Prothesen, Inkontinenzhilfen, Bandagen bis zu Rollstühlen und speziellen Greifhilfen.
Rollstuhl, Hörgerät, Orthesen, Greifzangen, Toilettenhilfen, Badewannenlifter, Blutdruckmessgeräte. Hilfsmittel helfen Menschen, wieder aktiv am Leben teilzunehmen und sich selbstbestimmt zu bewegen. Auch wenn Sie jetzt noch keine Hilfsmittel benötigen, kann das Thema bald relevant werden – etwa wenn sich Krankheit oder Einschränkungen entwickeln.
Damit die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt, muss das Hilfsmittel in der Regel ärztlich verordnet und vorher bewilligt werden. Die Krankenkassen orientieren sich am sogenannten Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands – einer Liste mit den Produkten, die grundsätzlich erstattungsfähig sind.
Das Hilfsmittelverzeichnis ist eine Orientierungshilfe – manche Hilfsmittel sind auch dann erstattungsfähig, wenn sie nicht darin gelistet sind. Doch der bürokratische Weg kann kompliziert sein: Sie benötigen Rezepte, die richtigen Anträge und ggf. Nachweise zur Notwendigkeit.
Viele Versicherte erleben, dass Hilfsmittel erst abgelehnt oder nur teilweise genehmigt werden.
Beispiele:
Komplett abgelehnte oder nur Teilzuschüsse führen zu Unklarheiten. Langes Warten auf Genehmigungen verzögert die Versorgung erheblich. Das kann frustrierend sein, vor allem wenn die Hilfsmittel dringend benötigt werden.
Der Versicherungs-Terrier unterstützt dabei, dass Sie Ihre Hilfsmittel schneller und sicherer bekommen. Wir analysieren Ihre individuelle Situation, prüfen die Chancen zur Kostenübernahme und erstellen für Sie maßgeschneiderte Schreiben an Ihre Krankenkasse.Wir analysieren Ihren Fall, zeigen, welche Arzt- oder Therapieleistungen Ihnen zustehen, und erstellen passgenaue Schreiben für Ihre Kommunikation mit der Krankenkasse.
Hilfsmittel verbessern Ihre Mobilität und Lebensqualität – sie ermöglichen Alltag, Teilnahme und Teilhabe. Je früher Sie die passende Unterstützung erhalten, desto besser können Sie Einschränkungen vorbeugen und Pflegebedürftigkeit hinauszögern.
Beispiel: Ein Badewannenlifter, der bald nach einer Operation das Baden sicherer macht, fördert die Selbstständigkeit und vermeidet Stürze.
Zögern Sie nicht, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen – es geht um Ihre Gesundheit und Ihren Alltag.
Prüfen Sie, welches Hilfsmittel für Sie infrage kommt und ob Sie eine ärztliche Verordnung haben oder brauchen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Analyse-Service, um herauszufinden, wie hoch Ihre Chancen auf Kostenübernahme sind und in welchem Maße sich der Versicherungs-Terrier für Sie lohnt.
Was zählt als Hilfsmittel?
Alles, was eine Behinderung ausgleicht oder den Alltag erleichtert – von Rollstuhl bis Hörgerät (§ 33 SGB V).
Dazu gehören auch Gehhilfen, Prothesen, orthopädische Schuhe, Hör- und Sehhilfen sowie technische Geräte zur Mobilität und Kommunikation.
Wann muss die Kasse ein Hilfsmittel bezahlen?
Wenn es medizinisch notwendig, zugelassen und wirtschaftlich ist.
Ein „Luxus“-Vorwurf reicht nicht aus, um eine Kostenübernahme zu verweigern – entscheidend ist, ob das Hilfsmittel nachweislich den Alltag oder die Behandlung verbessert.
Kann ich mir das Hilfsmittel selbst aussuchen?
Ja, grundsätzlich schon – solange es funktional gleichwertig ist.
Die Krankenkasse darf dich nicht zwingen, ein bestimmtes Sanitätshaus oder Modell zu wählen, wenn dein Vorschlag denselben Nutzen erfüllt.
Was tun, wenn die Kasse das Rezept ablehnt?
Verlange die Ablehnung schriftlich – nur so beginnt die Widerspruchsfrist.
Innerhalb eines Monats kannst du Widerspruch einlegen. Der Versicherungs-Terrier erstellt für dich das passende Schreiben.
Wie lange dauert eine Genehmigung?
Laut § 13 SGB V maximal drei Wochen – bei Einschaltung des MDK fünf Wochen.
Wenn die Kasse sich danach nicht meldet, gilt das Hilfsmittel als genehmigt („Genehmigungsfiktion“).
Zahlt die Kasse Reparaturen oder Ersatzgeräte?
Ja, wenn du das Hilfsmittel regelmäßig nutzt und es noch medizinisch notwendig ist.
Auch Verbrauchsteile wie Batterien, Schläuche oder Filter sind häufig erstattungsfähig.
Kann ich teurere Geräte wählen und die Differenz selbst zahlen?
Ja – das nennt sich „Mehrkostenvereinbarung“.
Wichtig: Lass dir die Kosten und Gründe vorher schriftlich bestätigen und bewahre die Quittung auf, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Was tun, wenn Sanitätshaus und Kasse sich widersprechen?
Fordere schriftliche Stellungnahmen von beiden Seiten an.
Wir zeigen dir, wie du die Aussagen vergleichst und die Kasse zur verbindlichen Klärung bringst.
Gibt es Hilfsmittel für Kinder und Jugendliche gesondert?
Ja, zahlreiche – etwa bei Entwicklungsstörungen, chronischen Erkrankungen oder nach Operationen.
Kinder haben oft Anspruch auf individuell angepasste Hilfsmittel, auch wenn diese teurer sind. Wir helfen bei der richtigen Begründung.
Was, wenn die Kasse Hilfsmittel plötzlich „zurückfordert“?
Ohne formelle Begründung ist das unzulässig.
In solchen Fällen prüfen wir den Bescheid, bewerten die Rechtmäßigkeit und liefern dir ein Widerspruchsschreiben – schnell und rechtssicher.