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Zahnersatz

Wie Sie zu gesunden und schönen Zähnen kommen

Was ist Zahnersatz?

Zahnersatz ersetzt fehlende oder stark beschädigte Zähne und ist wichtig für Kaufunktion, Sprache und Ästhetik. Er umfasst verschiedene Formen wie Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate.

Typische Zahnersatzarten

Kronen, Brücken, herausnehmbare Teil- oder Vollprothesen, Implantate.

Der richtige Zahnersatz verbessert Lebensqualität und Selbstbewusstsein.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt einen sogenannten Festzuschuss für den Zahnersatz der „Regelversorgung“. Das ist die medizinisch notwendige Standardbehandlung, die ausreichend und wirtschaftlich ist.

Zuschüsse und Eigenanteile beim Zahnersatz

Der Festzuschuss beträgt mindestens 60% der Kosten für die Regelversorgung, kann aber durch ein lückenlos geführtes Bonusheft auf bis zu 75% steigen.

Für höherwertige oder ästhetische Leistungen müssen Sie in der Regel selbst bezahlen.

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Die Herausforderungen bei der Genehmigung und Kostenübernahme

Viele Versicherte erleben:

Beispiele:

Das führt oft zu Unsicherheit und finanziellen Belastungen.

Wie wir Ihnen helfen

Wir überprüfen Ihre Ansprüche auf Zahnersatz und unterstützen Sie bei der korrekten Antragstellung. Der Versicherungs-Terrier bereitet individuelle Schreiben vor, mit denen Sie die Durchsetzung Ihrer Kostenübernahme-Forderung professionell vorantreiben.

Unsere Hilfe umfasst:

  • Beratung zur optimalen Nutzung Ihres Anspruchs
  • Erstellung von Anträgen und Widersprüchen
  • Praktische Tipps zum Bonusheft und Kostensenkung
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Warum ein gut geplanter Zahnersatz wichtig ist

Gesunde Zähne sind zentral für Wohlbefinden und Lebensqualität. Ein passgenauer Zahnersatz verhindert Folgeschäden und sorgt für Sicherheit beim Essen und Sprechen.

Beispiel:
Regelmäßige Vorsorge spart hohe Kosten beim Zahnersatz.

Informieren Sie sich frühzeitig, um Überraschungen zu vermeiden.

Versicherungs-Terrier

Ihr erster Schritt

Prüfen Sie, welcher Zahnersatz für Sie in Frage kommt. Nutzen Sie unseren kostenlosen Analyse-Service, um herauszufinden, wie hoch Ihre Chancen auf Kostenübernahme sind und in welchem Maße sich der Versicherungs-Terrier für Sie lohnt.

Zahnersatz – Häufige Fragen

Wann übernimmt die Krankenkasse Zahnersatzkosten?

Die Krankenkasse übernimmt Kosten im Rahmen der Regelversorgung.

Alles darüber hinaus – etwa hochwertigere Materialien oder Implantate – gilt als Eigenanteil.

Wie hoch ist der Zuschuss der Kasse?

In der Regel 60 % der Regelversorgung, mit Bonusheft bis zu 75 %.

Bei Härtefällen sind sogar 100 % Zuschuss möglich.

Was tun, wenn der Heil- und Kostenplan abgelehnt wird?

Verlange eine schriftliche Begründung und lege Widerspruch ein.

Wir liefern dir eine Vorlage und Argumentationshilfe, um deinen Anspruch durchzusetzen.

Kann ich zum Zahnarzt meiner Wahl gehen?

Ja, solange der Zahnarzt eine Kassenzulassung besitzt.

Behandlungen bei Privatzahnärzten sind nur in Ausnahmefällen erstattungsfähig.

Wann übernimmt die Kasse Implantate?

Nur bei medizinisch zwingenden Gründen – z. B. nach Unfall, Tumorerkrankung oder schwerem Kieferdefekt.

Wir prüfen, ob dein Fall diese Voraussetzungen erfüllt.

Wie kann ich Eigenanteile reduzieren?

Bonusheft regelmäßig pflegen
Zweitangebot einholen
Härtefallregelung beantragen

So kannst du den Eigenanteil deutlich senken.

Was, wenn der Zahnersatz nicht passt oder Mängel zeigt?

Du hast Anspruch auf Nachbesserung.

Die Krankenkasse darf keine doppelte Zahlung verlangen, wenn ein Mangel vorliegt.

Übernimmt die Kasse Zahnersatz im Ausland?

Ja – wenn der Heil- und Kostenplan vorher genehmigt wurde und die Leistung der Regelversorgung entspricht.

Wichtig: Vergleichbarkeit der Behandlung muss gegeben sein.

Wie schnell muss die Kasse entscheiden?

Innerhalb von drei Wochen (§ 13 SGB V).

Nach Ablauf dieser Frist gilt der Antrag als automatisch genehmigt („Genehmigungsfiktion“).

Was tun bei überzogener Eigenbeteiligung?

Wir prüfen, ob der Zahnarzt die Grenzen der Regelversorgung überschritten hat.

Falls ja, fordern wir eine Korrektur oder Rückzahlung der zu hohen Eigenleistung.

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