Rehabilitation bedeutet „Wiederherstellung“ – konkret: Sie soll Menschen mit Erkrankungen oder Einschränkungen helfen, ihre Gesundheit und Selbstständigkeit zu verbessern oder dauerhaft zu erhalten.
Physiotherapie, Ergotherapie, Schmerzbehandlung, Atemtherapie, psychologische Betreuung. Ob nach Unfall, Operation oder chronischer Krankheit – eine individuell abgestimmte Rehabilitation kann helfen, Pflegebedürftigkeit zu verhindern und den Alltag leichter zu gestalten.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn die medizinische Rehabilitation medizinisch notwendig ist und von einem Arzt verordnet wurde. Es gibt ambulante und stationäre Reha-Maßnahmen, je nach Bedarf.
Die Rentenversicherung ist bei Erwerbstätigen oft zuständig, die GKV bei Rentnern, Pflegebedürftigen und Eltern mit Kindern.
Vor der Bewilligung prüft die Krankenkasse den Antrag und ggf. Gutachten des Medizinischen Dienstes.
Viele Versicherte erleben folgende Schwierigkeiten:
Beispiele:
Das verzögert eine wichtige Behandlung und belastet die Betroffenen zusätzlich.
Wir analysieren Ihren Fall, zeigen, welche Reha-Leistungen Ihnen zustehen, und erstellen passgenaue Schreiben für Ihre Kommunikation mit der Krankenkasse.
Zeitnahe Reha-Maßnahmen können Pflegebedürftigkeit hinauszögern oder verhindern, Schmerzen lindern und Ihre Leistungsfähigkeit steigern oder wiederherstellen.
Beispiel:
Nach einer Knie-OP hilft eine gezielte Reha, Mobilität und Alltagssicherheit schnell wiederzuerlangen.
Warten Sie nicht zu lange – Ihre Gesundheit und Lebensqualität profitieren davon.
Prüfen Sie, welche Rehabilitations-Maßnahme für Sie in Frage kommt. Nutzen Sie unseren kostenlosen Analyse-Service, um herauszufinden, wie hoch Ihre Chancen auf Kostenübernahme sind und in welchem Maße sich der Versicherungs-Terrier für Sie lohnt.
Wann habe ich Anspruch auf Reha?
Wenn eine Rehabilitationsmaßnahme notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, zu bessern oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden (§ 40 SGB V).
Dein Arzt oder wir helfen dir bei der Begründung.
Wie beantrage ich eine Reha?
Du kannst die Reha über deinen Arzt oder formlos direkt bei der Krankenkasse beantragen.
Wir stellen dir einen Musterantrag und eine medizinisch fundierte Begründung zur Verfügung, damit dein Antrag von Anfang an vollständig ist.
Kann die Kasse meinen Antrag ablehnen?
Ja, aber nur mit einer nachvollziehbaren schriftlichen Begründung.
Wir prüfen, ob die Ablehnung rechtmäßig ist und bereiten bei Bedarf deinen Widerspruch vor.
Wie oft darf ich eine Reha beantragen?
In der Regel alle vier Jahre – früher, wenn sich dein Gesundheitszustand deutlich verschlechtert.
Wir helfen dir, dies medizinisch nachvollziehbar zu dokumentieren.
Darf die Kasse eine Reha gegen meinen Willen ambulant statt stationär genehmigen?
Nur, wenn die ambulante Variante medizinisch gleichwertig ist.
Wir unterstützen dich dabei, den Arztbericht so zu formulieren, dass dein Bedarf klar und anerkennungsfähig ist.
Zahlt die Kasse auch Fahrt- und Unterkunftskosten?
Ja, innerhalb der gesetzlichen Grenzen (§ 60 SGB V).
Dazu gehören Hin- und Rückfahrt sowie Unterkunftskosten während der Reha, wenn sie medizinisch notwendig sind.
Was tun, wenn die Reha-Einrichtung nicht geeignet ist?
Du darfst eigene Vorschläge einbringen, wenn du berechtigte Bedenken hast.
Wir helfen dir, die medizinische Begründung so zu ergänzen, dass die Kasse deinen Vorschlag akzeptieren muss.
Kann ich eine Wunschklinik nennen?
Ja – dein Wunsch- und Wahlrecht ist in § 9 SGB IX gesetzlich verankert.
Die Krankenkasse ist verpflichtet, deinen Vorschlag zu prüfen und darf ihn nur mit stichhaltiger Begründung ablehnen.
Wer zahlt, wenn die Reha verlängert wird?
Die Krankenkasse trägt die Kosten, solange die medizinische Notwendigkeit besteht.
Lass dir eine ärztliche Bestätigung über den Verlängerungsgrund ausstellen – wir helfen dir beim Schreiben.
Was tun bei Reha-Ablehnung trotz Arztbefürwortung?
Eine Ablehnung trotz ärztlicher Empfehlung ist nur selten rechtmäßig.
Wir prüfen den Bescheid genau und legen mit dir einen Widerspruch mit fundierter medizinischer Begründung ein.