Gesetzliche Pflegeleistungen helfen Menschen, die dauerhaft Hilfe im Alltag brauchen. Sie bekommen Geld oder Sachleistungen, wenn ein Pflegegrad von 1 bis 5 bestätigt ist. Diese Leistungen werden von der Pflegeversicherung bezahlt, die bei der Krankenkasse angesiedelt, aber rechtlich eigenständig ist. Für kurzfristige Hilfe, wie nach einer Krankheit oder einer Operation, zahlt die Krankenversicherung, z.B. für Haushaltshilfe oder Übergangspflege. Im Streitfall oder bei Ansprüchen zur Pflege wendet man sich an die Pflegekasse, die Teil der Krankenkasse ist. So ergänzt die Pflegeversicherung die medizinische Versorgung der Krankenversicherung.
Pflegegeld für Angehörige, ambulante Pflegedienste, Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel. Pflegeleistungen sorgen dafür, dass Sie oder Ihre Angehörigen bestmöglich betreut werden und mehr Lebensqualität erhalten
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt je nach Pflegegrad unterschiedliche Leistungen. Dabei unterscheidet man:
Außerdem gibt es Zuschüsse für Wohnumfeldverbesserungen, Pflegehilfsmittel und Beratung. Die Leistungen sind gestaffelt, je nachdem wie hoch Ihr Bedarf ist.
Häufige Schwierigkeiten und Verzögerungen treten auf bei:
Beispiele:
Das belastet Betroffene und Angehörige oft emotional und organisatorisch.
Wir analysieren Ihre individuelle Situation, helfen bei der Beantragung des richtigen Pflegegrades und erstellen maßgeschneiderte Schreiben für Ihre Kommunikation mit der Pflegekasse – auch bei Widersprüchen.
Frühzeitige und angemessene Pflege sowie Betreuung ermöglichen Ihnen oder Ihren Angehörigen mehr Selbstständigkeit und Lebensfreude. Gute Pflege ist der Schlüssel zu einem würdevollen Leben.
Beispiel:
Pflegegeld hilft Angehörigen, die Pflege zuhause zu organisieren und zu finanzieren.
Sichern Sie sich rechtzeitig Unterstützung und wissen Sie, welche Ansprüche Sie haben.
Prüfen Sie, welche Pflegeleistungen für Sie in Frage kommen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Analyse-Service, um herauszufinden, wie hoch Ihre Chancen auf Kostenübernahme sind und in welchem Maße sich der Versicherungs-Terrier für Sie lohnt.
Wie beantrage ich eine Pflegestufe richtig?
Mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse.
Wir zeigen dir, welche Angaben entscheidend sind und wie du dich optimal auf den Begutachtungstermin mit dem MD vorbereitest.
Was tun, wenn die Einstufung zu niedrig ausfällt?
Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Wir liefern das passende Schreiben – inklusive Argumentationshilfe nach SGB XI, um deinen Anspruch zu untermauern.
Kann ich Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren?
Ja, das nennt sich Kombinationsleistung.
Wir erklären dir, wie du sie korrekt berechnest und worauf du achten musst, damit keine Leistung verfällt.
Wer darf die Pflege übernehmen?
Angehörige, Freunde oder professionelle Pflegekräfte – du entscheidest.
Die Pflegekasse darf dir keine bestimmten Personen oder Anbieter vorschreiben.
Wann zahlt die Pflegekasse Umbauten oder Hilfsmittel im Haushalt?
Wenn die Notwendigkeit nachgewiesen ist (§ 40 SGB XI).
Wir helfen dir, die Begründung für den Antrag so zu formulieren, dass sie den Vorgaben entspricht.
Was tun, wenn der MD-Gutachter Fehler macht?
Du darfst Akteneinsicht verlangen und ein Gegengutachten einreichen.
Wir liefern dir die passende Vorlage, damit du formgerecht vorgehst.
Wie viel darf die Kasse für den Eigenanteil verlangen?
Der Eigenanteil ist gesetzlich begrenzt.
Jede zusätzliche Forderung sollte geprüft werden – wir zeigen dir, wie du unzulässige Aufschläge erkennst.
Darf die Kasse rückwirkend Leistungen kürzen?
Nur, wenn sie eine falsche Einstufung beweisen kann.
Kürzungen „nach Gutdünken“ sind unzulässig – wir helfen beim Widerspruch.
Kann ich den Pflegegrad nachträglich erhöhen lassen?
Ja – sobald sich der Zustand verschlechtert, kannst du einen Höherstufungsantrag stellen.
Wir liefern dir das Muster und helfen bei der Begründung.
Was tun bei Streit zwischen Pflegekasse und Heim?
Du bist Vertragspartner der Pflegekasse, nicht des Heims.
Wir helfen dir, unberechtigte Forderungen abzuwehren und die Kommunikation richtig zu führen.